Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/806)
AnzeigeA. Ziel
§ 39 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz StUG) sieht die Bildung eines Beirates beim Bundesbeauftragten vor. Der Bundesbeauftragte unterrichtet den Beirat über grundsätzliche oder andere wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes und erörtert diese mit ihm.
Der Beirat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern, wobei neun Mitglieder von den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benannt und sieben weitere Mitglieder vom Deutschen Bundestag gewählt werden.
Die vom Deutschen Bundestag entsandten Mitglieder werden entsprechend seiner Geschäftsordnung im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen gewählt. Es ist aber in Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Gremiums wichtig, dass in diesem alle politischen Kräfte von Bedeutung vertreten sind.
B. Lösung
Durch die Erhöhung der Zahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder von sieben auf acht soll allen gegenwärtig im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen die Möglichkeit eröffnet werden, mit Sitz und Stimme im Beirat vertreten zu sein.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/806 | 8.4.2003 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Barbara Wittig, Dr. Dieter Wiefelspütz, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck), Volker Kauder, Dr. Angela Merkel, Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP |
15/1003 | 21.5.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):