Das Gesetz har Bachelor- und MasterstudiengÄnge als ein Regelangebot eingeführt, die Einrichtung von verfassten Studierendenschaften bundesweit festgeschrieben und - allerdings mit einer sehr lückenhaften Regelung - Studiengebühren für ein Erststudium verboten. Die Änderungen gelten nicht unmittelbar sondern müssen von den LÄndern in ihren hochschulrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Dazu haben sie drei Jahre Zeit. Gegen das Gesetz läuft allerdings eine Klage mehrerer Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8361)
AnzeigeA. Ziel
Bachelor- und Masterstudiengänge sollen aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Damit wird auch einer breiten Entwicklungstendenz in den Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 Rechnung getragen.
Die derzeitige öffentliche Debatte über die Einführung von Studiengebühren führt zu einer Verunsicherung derjenigen, die in den nächsten Jahren ein Studium aufnehmen wollen. Dies könnte in letzter Konsequenz zu einem Rückgang der Zahl der Studienanfänger führen. Mit der Festschreibung der Gebührenfreiheit für ein erstes berufsqualifizierendes Studium soll für Studieninteressenten deshalb Rechtssicherheit geschaffen werden.
Künftig sollen an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften gebildet werden. Die bisherige Regelung, die den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften freistellt, trägt dem Interesse einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung.
B. Lösung
Änderung der bisherigen Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes (HRG) über die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen und über die Bildung verfasster Studierendenschaften. Einfügung einer Bestimmung über die grundsätzliche Studiengebührenfreiheit eines Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie eines Studiums in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8361 | 26.2.2002 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Peter Eckardt, Jörg Tauss, Klaus Barthel (Starnberg), Hans-Werner Bertl, Willi Brase, Ulla Burchardt, Lothar Fischer (Homburg), Klaus Hagemann, Ulrich Kasparick, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Ernst Küchler, Lothar Mark, Dietmar Nietan, Günter Oesinghaus, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Siegfried Scheffler, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Bodo Seidenthal, Dr. Margrit Spielmann, Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans-Josef Fell, Christian Simmert, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/8878 | 24.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
14/8905 | 24.4.2002 | Änderungsantrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ernst Burgbacher, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP |
14/9340 | 10.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9605 | 25.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9654 | 1.7.2002 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):