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Schulobstgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm)

Vom 24.9.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 63 vom 29.9.2009.

Hier ist das Schulobstgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13111)

A. Ziel

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 (ABl. L 273 vom, S. 1) mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erfolgte eine umfassende Reform dieses Sektors mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung zu fördern und den Sektor stärker mit den anderen Bereichen der reformierten gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Einklang zu bringen. Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Marktordnung besteht darin, den Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms (ABl. L 5 vom 9. 1. 2009, S. 1) soll speziell dem geringen Obst- und Gemüseverzehr bei Kindern entgegengewirkt und der Obst- und Gemüseanteil in der Ernährung der Kinder nachhaltig erhöht werden. Das Schulobstprogramm dient damit den Zielen der GAP, unter anderem der Erhöhung der Einkommen in der Landwirtschaft, der Stabilisierung der Märkte und der Sicherstellung sowohl der gegenwärtigen als auch der künftigen Versorgung.

Mit dem Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm werden die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17. März 2009 (ABl. L 94 vom 8. 4. 2009, S. 38) geschaffen.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13111 22.05.2009 Gesetzentwurf des Bundesrates
16/13419 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
16/13794 17.07.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/14163 26.10.2009 Unterrichtung

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