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Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes)

Vom 6.5.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 19 vom 26.5.2008.

Hier ist die Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung im WWW zu finden:

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