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Sachverständigenprüferverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen)

Vom 19.4.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 27 vom 29.4.2002.

Hier ist die Sachverständigenprüferverordnung im WWW zu finden:

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze