(Langtitel: Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen)
Vom 19.4.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 27 vom 29.4.2002.
Hier ist die Sachverständigenprüferverordnung im WWW zu finden: