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Rohstoffstatistikgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige)

Vom 22.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 65 vom 27.12.2003.

Der Umfang der Erhebungen im Bereich der Rohstoffstatistik ist durch das neue Rohstoffstatistikgesetz deutlich vermindert worden. Ganz weggefallen ist die Statistik über Nichteisenmetalle. Anlass dazu war das Auslaufen des Vertrags über die EuropÄische Gemeinschaft für Kohle und Stahl.


Hier ist das Rohstoffstatistikgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1849)

A. Ziel

Mit dem Auslaufen des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag) im Jahr 2002 wurde von der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der Bedarf der EU an statistischen Informationen über die Eisen- und Stahlwirtschaft überprüft und im Ergebnis deutlich reduziert.

Gleichzeitig wurden die nationalen Datenanforderungen in diesem Bereich kritisch geprüft. Im Ergebnis beider Überprüfungen kann im Eisen- und Stahlbereich auf etwa 65 % der Erhebungen (darunter z. B. auf sämtliche Erhebungen in den Eisen-, Stahl- und Tempergießereien und beim Schrotthandel) zur Entlastung der Wirtschaft und zum angestrebten Bürokratieabbau verzichtet werden.

Ferner hat die Prüfung des internationalen und nationalen Datenbedarfs der Nichteisenmetallwirtschaft (NE-Metallwirtschaft) ergeben, dass auf die fachstatistischen Erhebungen in der NE-Metallwirtschaft völlig verzichtet werden kann, weil die seinerzeit für die Einführung der statistischen Erhebungen ausschlaggebenden rohstoffstrategischen Erwägungen und Gründe nicht mehr vorliegen.

Es ist daher notwendig, die deutsche Rechtsgrundlage anzupassen.

B. Lösung

Mit dem Entwurf eines neuen Rohstoffstatistikgesetzes werden die reduzierten nationalen und europäischen Statistikanforderungen umgesetzt und dadurch die berichtspflichtigen Unternehmen entlastet. Dies geschieht insbesondere durch den Wegfall aller fachstatistischen Erhebungen im NE-Metallbereich sowie durch eine deutliche Beschränkung der Anzahl der zu erhebenden Merkmale und durch die Verlängerung von Erhebungszeiträumen im Eisen- und Stahlbereich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1849 28.10.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2080 25.11.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze