Hier ist das Risikobegrenzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7438)
AnzeigeA. Ziel
Das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz sowie die Reform des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dienen einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen. Ein Anstieg von Finanzinvestitionen stellt die Kapitalmärkte und ihre Akteure gleichzeitig aber auch vor neue Herausforderungen. Es geht um Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ebenso wie um Risiken für die Zielunternehmen selbst. Vor diesem Hintergrund sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren erschwert werden, ohne zugleich Finanz- oder Unternehmenstransaktionen, die effizienzfördernd wirken, zu beeinträchtigen.
B. Lösung
In dem Gesetzentwurf werden einzelne Maßnahmen zusammengefasst, die unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren auch tätig sind, entgegenwirken. Dabei geht es in erster Linie um die Herstellung von Transparenz. Ferner werden die rechtlichen Voraussetzungen verbessert, unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7438 | 07.12.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7718 | 11.01.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/7793 | 18.01.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 14. Dezember 2007 bis 17. Januar 2008) |
16/9778 | 25.06.2008 | Beschlussempfehlung des Finanzauschusses |
16/9821 | 26.06.2008 | Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):