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Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt

(Langtitel: Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Vom 11.8.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 53 vom 17.8.2009.

Hier ist die Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12788)

A. Ziel

Der Bestand des geltenden Bundesrechts enthält Rechtsvorschriften, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Rechtsbereinigung hat das Ziel, solche Vorschriften aufzufinden und mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.

Ein besonderer Anwendungsfall der Rechtsbereinigung ist die Ablösung von Bundesrecht, welches auf der früheren Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes vor dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahre 2006 beruht. Solche Rechtsvorschriften des Umweltrechts des Bundes sollen, soweit dies nicht schon durch andere Rechtsetzungsvorhaben vorgesehen ist, durch bundeseinheitliche Vollregelungen ersetzt werden.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf enthält die zu diesem Zweck erforderlichen Aufhebungen und Änderungen von Vorschriften des geltenden Umweltrechts des Bundes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12788 27.04.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13301 04.06.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/13443 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze