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REACH-Anpassungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Vom 20.5.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 21 vom 31.5.2008.

Hier ist das REACH-Anpassungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8307)

A. Ziel

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das deutsche Chemikalienrecht an die Vorgaben der am 18. Dezember 2006 verabschiedeten Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. EU Nr. L 396 S. 1, 2007 Nr. L 136 S. 3 ­ im Folgenden nur REACH-Verordnung) anzupassen. Durch die REACH-Verordnung wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Als unmittelbar geltendes EG-Recht bedarf die REACH-Verordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es sind jedoch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der REACH-Verordnung in Deutschland zu schaffen und überflüssig gewordene Vorschriften des deutschen Chemikalienrechts aufzuheben.

B. Lösung

Änderung des Chemikaliengesetzes und der Chemikalen-Kostenverordnung sowie Aufhebung der Chemikalien-Prüfnachweisverordnung mit den folgenden wesentlichen Inhalten:

Schaffung von Regelungen, die bestimmen, welche Behörden in Deutschland für die nach der REACH-Verordnung nationalen Behörden zugewiesenen Aufgaben zuständig sein sollen; Schaffung von Sanktionsnormen (Straf- und Bußgeldbewehrung) für den Fall von Verstößen gegen die REACH-Verordnung; Überarbeitung der den deutschen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehenden nationalen Vollzugsvorschriften einschließlich der Regelungen zum Austausch von Informationen zwischen den Behörden; Streichung derjenigen Vorschriften des deutschen Chemikalienrechts, die durch die REACH-Verordnung überholt sind, redundant wären oder ihr entgegenstehen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8307 28.02.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/8523 12.03.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
16/8521 12.03.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze