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Professorenbesoldungsreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung)

Vom 16.2.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 11 vom 22.2.2002.

Hier ist das Professorenbesoldungsreformgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6852)

A. Ziel

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Besoldung an Hochschulen umfassend zu modernisieren.

Zur Verbesserung der Effektivität und Qualität von Lehre und Forschung soll eine stärker leistungsorientierte Professorenbesoldung mit einer wettbewerbsfähigen, flexiblen Bezahlungsstruktur eingeführt werden.

B. Lösung

Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor: G Wegfall der bisherigen altersabhängigen Stufen bei den Grundgehältern sowie der Zuschüsse anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen G Einrichtung zweier gemeinsamer Ämter an Fachhochschule und Universität [W 2: festes Grundgehalt 3 580 Euro (ca. 7 000 DM); W 3: 4 350 Euro (ca. 8 500 DM)]; Möglichkeit der besoldungssystematischen Gleichstellung der Fachhochschulen mit den Universitäten G Vergabe variabler Leistungsbezüge anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für die besondere individuelle Leistung in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung G Stärkung der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit deutscher Hochschulen durch Wegfall der bisherigen Obergrenze der Besoldung (B 10) zur Förderung der Gewinnung nationaler und internationaler Spitzenwissenschaftler und durch die Schaffung der Möglichkeit, Einkommensbestandteile aus von der Privatwirtschaft eingeworbenen Drittmitteln zu erhalten G Bundesrechtliche Festlegung eines dynamischen Vergaberahmens, der sicherstellt, dass zukünftig das Gesamtvolumen der Besoldungsausgaben eines jeweiligen Dienstherrn an Hochschulen zumindest erhalten bleibt G Eröffnung umfangreicher Handlungsspielräume für Bund und Länder jeweils für ihren Bereich, insbesondere hinsichtlich der Regelung des Vergabeverfahrens, der Zuständigkeit für die Vergabe, der Voraussetzungen und Kriterien der Vergabe von Leistungsbezügen und die Möglichkeit, den Vergaberahmen in begrenztem Umfang anzuheben

G Optionsmodell für vorhandene Professoren und Mitgliedern von Leitungsgremien an Hochschulen: Für alle neu eingestellten Professoren gilt das neue System. Die vorhandenen Professoren bleiben weiterhin im alten System und steigen in den Altersstufen auf, jedoch erhalten sie keine neuen Berufungs- oder Bleibezuschüsse mehr; sie können auf Antrag jederzeit in das neue System wechseln.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6852 31.8.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7356 7.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
14/7374 8.11.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/7381 7.11.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU
14/7743 6.12.2001 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/7777 11.12.2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze