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Portalverordnung

(Langtitel: Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet)

Vom 15.10.2015, verkündet in BGBl I Jahrgang 2015 Nr. vom 23.10.2015.

Hier ist die Portalverordnung im WWW zu finden:

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