(Langtitel: Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet)
Vom 15.10.2015, verkündet in BGBl I Jahrgang 2015 Nr. vom 23.10.2015.