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Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung)

Vom 28.5.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 20 vom 30.5.2008.

Hier ist die Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7439)

A. Ziel

Die zum 1. Januar 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können, und sie helfen den Pflegebedürftigen und ihren Familien, die finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, zu tragen.

Dennoch besteht Weiterentwicklungsbedarf in der Pflegeversicherung. Dazu sind inhaltliche Fortentwicklungen notwendig. So bedarf es etwa einer Antwort auf die Frage, wie der allgemeine Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen besser Berücksichtigung finden kann, ohne die Pflegeversicherung finanziell zu überfordern. Darüber hinaus besteht eine der Hauptfragen bei der Fortentwicklung der Pflegeversicherung darin, wie eine Anpassung der seit Einführung unverändert gebliebenen Leistungen erfolgen soll. Schließlich ist es erforderlich, die Qualität der pflegerischen Versorgung weiter zu verbessern und die Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu stärken.

B. Lösung

Es gilt, die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen auszurichten. Daher werden strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, die dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker als bisher Rechnung tragen. Hervorzuheben sind insbesondere die Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, sowie die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement) und die Schaffung von Pflegestützpunkten. Diese Maßnahmen stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung in Zukunft ermöglichen sollen. Schwerpunktmäßig sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor: Schaffung von Pflegestützpunkten Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen

erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten Pflegestufe 0 Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nachtpflege Leistungsdynamisierung Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements Abbau von Schnittstellenproblemen, Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung Stärkung der Eigenvorsorge Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte Portabilität der Alterungsrückstellungen auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7439 07.12.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/7486 12.12.2007 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/8525 12.03.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
16/8522 12.03.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/8530 12.03.2008 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
16/8531 12.03.2008 Änderungsantrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Markus Kurth, Christine Scheel, Silke Stokar von Neuforn, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16/8532 12.03.2008 Änderungsantrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Michael Kauch, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Gudrun Kopp, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze