(Langtitel: Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken)
Vom 14.7.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 44 vom 20.7.2005.
Hier ist die Pfandbrief-Barwertverordnung im WWW zu finden: