Hier ist die Personenstandsrechtsreformgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1831)
AnzeigeA. Ziel
Das geltende Personenstandsrecht mit dem Personenstandsgesetz 1937 i. d. F. vom 8. August 1957 ist grundlegend zu reformieren; dabei sind insbesondere die elektronischen Möglichkeiten der Registerführung und der Kommunikation mit dem Bürger sowie mit Behörden und anderen Stellen zu nutzen.
B. Lösung
Der Entwurf sieht die Ablösung des geltenden Personenstandsgesetzes durch ein neues Personenstandsgesetz und die damit zusammenhängenden Änderungen sonstigen Bundesrechts vor. Schwerpunkte der Reform sind
* die Einführung elektronischer Personenstandsregister anstelle der bisherigen Personenstandsbücher,
* die Begrenzung der Fortführung der Personenstandsregister durch das Standesamt sowie die Abgabe der Register an die Archive,
* die Ersetzung des Familienbuchs durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern,
* die Reduzierung der Beurkundungsdaten auf das für die Dokumentation des Personenstandes erforderliche Maß,
* die Neuordnung der Benutzung der Personenstandsbücher,
* die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine Testamentsdatei.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1831 | 15.06.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3309 | 08.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):