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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2742)
AnzeigeA. Ziel
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286) ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland die grundsätzlich vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Seitdem hat es ca. 50 Einsatzentscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland gegeben, die ohne nähere gesetzliche Regelung gefasst wurden. Das Verfahren, in dem die parlamentarische Zustimmung eingeholt und die parlamentarische Mitwirkung abgewickelt wurde, beruht vielmehr ausschließlich auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anschließender parlamentarischer Übung. Es braucht aber nach den Erfahrungen mit den inzwischen durchgeführten Einsätzen verbindliche Regelungen, auf die sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung einzustellen haben und durch die Rechtsklarheit auch im öffentlichen Interesse hergestellt werden. Dabei soll auch das Rückholrecht des Parlaments klargestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung angeregt, ein Gesetz zu erlassen, das unter Beachtung der vom Gericht aufgestellten Grundsätze die förmliche parlamentarische Beteiligung an der Entscheidung über militärische Einsätze deutscher Streitkräfte näher ausgestaltet.
B. Lösung
Verabschiedung eines Gesetzes, das das Verfahren der Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der Entscheidung über bewaffnete Einsätze deutscher Streitkräfte im Ausland regelt, die Pflichten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Verfahren festlegt und insoweit Rechtssicherheit für die beteiligten Verfassungsorgane, aber auch für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten schafft.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2742 | 23.3.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/4264 | 24.11.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung |