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Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz

In der Fassung vom 26.3.2010, zuletzt geändert durch Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-EhrlichInstituts nach dem Arzneimittelgesetz vom 9.10.2017.

Rechtsbereich: Arzneimittelrecht, Betäubungsmittel, Doping      FNA Nr. 2120-3-3

Das Paul-Ehrlich-Institut ist u.a. für die Zulassung von Impfstoffen, Sera, Blutzubereitungen und Testallergenen zuständig. Dafür erhebt es nach dieser Verordnung Gebühren.

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