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TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen

(Langtitel: Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen)

In der Fassung vom 11.2.2013, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen vom 28.5.2014.

Rechtsbereich: Sonstiges Medizinrecht      FNA Nr. 212-2-3

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