Hier ist das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2494)
AnzeigeA. Ziel
Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17). Die Richtlinie 2003/35/EG war bis zum 25. Juni 2005 in deutsches Recht umzusetzen.
Die Richtlinie 2003/35/EG verpflichtet unter anderem zur
* Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Plänen und Programmen des EG-Rechts, die nicht bereits nach der SUP-Richtlinie der EG einer Strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen,
* Ergänzung der nationalen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie der EG. Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben des "UN ECE Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" (sogenannte Aarhus-Konvention), welches alle EG- Mitgliedstaaten und die Europäische Gemeinschaft gezeichnet haben, für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren im europäischen Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG in das deutsche Recht durch dieses Gesetz bewirkt daher zugleich eine Anpassung des nationalen Rechts an die Anforderungen der Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren.
B. Lösung
Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG durch die Änderung bestehender Fachgesetze und Verordnungen, insbesondere des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Umsetzung der Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2494 | 04.09.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2933 | 12.10.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/3053 | 20.10.2006 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 29. September bis 19. Oktober 2006) |
16/3311 | 08.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
16/3364 | 08.11.2006 | Änderungsantrag des Abgeordneten Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):