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Hier ist das Nationales-Waffenregister-Gesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8987)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz wird Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51), der durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8.7.2008, S. 5) neu gefasst worden ist (EU-Waffenrichtlinie), umgesetzt. Nach dieser Vorschrift haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist, und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet. Bereits mit § 43a des Waffengesetzes wurde ein erster Schritt zur Umsetzung der Vorgaben des Artikels 4 Absatz 4 der EU-Waffenrichtlinie in nationales Recht getan. Der Gesetzgeber ist hierbei sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht über die Mindestvorgaben der EU-Waffenrichtlinie hinausgegangen: Zum einen ist das Waffenregister früher zu errichten, nämlich bereits bis zum 31. Dezember 2012. Zum anderen fordert § 43a des Waffengesetzes in sachlicher Hinsicht, dass insbesondere Daten zu Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie dass Daten von Erwerbern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind.
B. Lösung
Beschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Diese wird mit dem vorliegenden Gesetz in Erfüllung des Auftrags aus § 43a des Waffengesetzes bereichsspezifisch geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/8987 | 14.03.2012 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/9217 | 29.03.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |