(Langtitel: Verordnung über die erforderlichen Angaben und vorzulegenden Unterlagen bei einem Erlaubnisantrag nach § 37i des Wertpapierhandelsgesetzes und einer Anzeige nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes)
Vom 30.9.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 54 vom 15.10.2004.
Hier ist die Marktzugangsangabenverordnung im WWW zu finden: