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Melderegisterauskunftsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels)

In der Fassung vom 15.7.2015.

Rechtsbereich: Personenstandsrecht, Meldewesen, Pässe, Personalausweise      FNA Nr. 210-7-4

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