Hier ist das LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5440)
AnzeigeA. Ziel
Umstellung der im Lastenausgleichsgesetz, in den lastenausgleichsrechtlichen Nebengesetzen und den einschlägigen Rechtsverordnungen enthaltenen DM-Beträge auf Euro, Glättung und Anpassung der umzustellenden Beträge.
* Erleichterung der verwaltungsmäßigen Durchführung des Lastenausgleichs und Erhöhung der Akzeptanz des Euro durch die Bürger.
B. Lösung
Die Umstellung von DM-Beträgen im Lastenausgleichsrecht auf Euro-Beträge erfolgt ohne Glättung. Dies gilt nicht für "DM-Signalbeträge" (z. B. Freibeträge), die bei einer derartigen Umrechnung ihren Zweck verfehlen würden. Für diese Beträge wird deshalb die Neufestsetzung auf einen glatten Eurobetrag vorgenommen. Wenn für DM-Beträge Rundungsvorschriften vorgesehen sind, kommt im Einzelfall eine Rundungsvorschrift für den Euro-Betrag oder ein Wegfall der Rundungsvorschrift in Betracht. Bei Beträgen, die für bestimmte lastenausgleichsrechtliche Leistungen von Bedeutung sind (wie z. B. der Grundbetrag der Hauptentschädigung), ist die Umstellung nach Maßgabe der amtlichen Relation Euro/Deutsche Mark ohne Glättung durchzuführen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5440 | 6.3.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5850 | 5.4.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):