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Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung)

Vom 9.8.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 40 vom 12.8.2003.

Das Gesetz enthÄlt ein ganz neues KDVG mit Vereinfachungen im Verfahren gegenüber der früheren Regelung. Vor allem wurden die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung abgeschafft. Alle Verfahren - auch die von Soldaten und Einberufenen - werden nun beim Bundesamt für den Zivildienst geführt. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist in der Regel nicht mehr erforderlich und im wird Bedarfsfall vom Amt selbst beschafft. Allgemein eingeführt wurde ein Widerspruchsverfahren gegen ablehnende KDV-Bescheide.


Hier ist das Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/908)

A. Ziel

Das Kriegsdienstverweigerungsrecht soll neu geregelt werden. Angestrebt ist ein einheitliches Verfahren, das für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gilt und vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt wird. Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung sollen entfallen. Ein Führungszeugnis muss von den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht mehr vorgelegt werden.

B. Lösung

Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird neu gefasst.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/908 5.5.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1051 27.5.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
15/1125 4.6.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze