Das Gesetz enthÄlt ein ganz neues KDVG mit Vereinfachungen im Verfahren gegenüber der früheren Regelung. Vor allem wurden die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung abgeschafft. Alle Verfahren - auch die von Soldaten und Einberufenen - werden nun beim Bundesamt für den Zivildienst geführt. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist in der Regel nicht mehr erforderlich und im wird Bedarfsfall vom Amt selbst beschafft. Allgemein eingeführt wurde ein Widerspruchsverfahren gegen ablehnende KDV-Bescheide.
Hier ist das Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/908)
AnzeigeA. Ziel
Das Kriegsdienstverweigerungsrecht soll neu geregelt werden. Angestrebt ist ein einheitliches Verfahren, das für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gilt und vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt wird. Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung sollen entfallen. Ein Führungszeugnis muss von den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht mehr vorgelegt werden.
B. Lösung
Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird neu gefasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/908 | 5.5.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1051 | 27.5.2003 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
15/1125 | 4.6.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):