Hier ist das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10807)
AnzeigeA. Ziel
Im Rahmen der DRG-Einführung werden die Krankenhausbudgets bis zum
1. Januar 2009 an landesweit einheitliche Preise angeglichen (Konvergenzphase). Bereits bei dem Beschluss, ein DRG-Vergütungssystem für die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, hat der Gesetzgeber sich auf gesetzliche Regelungen bis zum Ende der Konvergenzphase beschränkt. Auch bei der Investitionsfinanzierung besteht Anpassungsbedarf, um für die Krankenhäuser verlässlichere Rahmenbedingungen und solidere Kalkulationsgrundlagen für die Planung und Durchführung notwendiger Investitionsmaßnahmen zu schaffen. Dementsprechend sollen mit diesem Gesetzentwurf die künftigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vorgegeben werden. Darüber hinaus erfordert die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser gesetzliche Anpassungen, um die Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung zu gewährleisten. Insgesamt wird sich die finanzielle Situation der Krankenhäuser durch die mit diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen wesentlich verbessern.
B. Lösung
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und zur Weiterentwicklung des Finanzierungssystems sind schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen vorgesehen:
* Für Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, soll eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1. Januar 2012, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, ab dem 1. Januar 2014 ermöglicht werden. Hierzu erfolgt die Vergabe eines Entwicklungsauftrags, um bis zum 31. Dezember 2009 Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene zu entwickeln;
* für das Jahr 2009 wird eine anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 ermöglicht;
* Beauftragung des Statistischen Bundesamtes einen Orientierungswert zu ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann;
* planmäßiger Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 Prozent vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten (GKV-Rechnungsabschlag);
* Einführung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern; in drei Jahren schrittweiser Aufbau einer anteiligen Finanzierung für bis zu 21 000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst sowie Möglichkeit zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationen;
* schrittweise Angleichung der heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2010 bis 2014;
* Einführung eines pauschalierenden tagesbezogenen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem Jahr 2013, verbunden mit einer kurzfristigen Verbesserung der Finanzierung der Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung;
* im Rahmen des DRG-Vergütungssystems Überprüfung der Finanzierung von Zusatzkosten, die infolge der ärztlichen Weiterbildung entstehen;
* Sicherstellung der Finanzierung der Praxisanleitung für Auszubildende in der Krankenpflege und der Ausbildungsvergütungen für Hebammen und Entbindungspfleger. In einem technisch orientierten Teil des Gesetzentwurfs werden
* Regelungen zu der zum Jahresende 2008 ablaufenden DRG-Einführungs- und Konvergenzphase aufgehoben und
* die verbleibenden Regelungen für den künftigen Regelbetrieb des DRG-Vergütungssystems aktualisiert und ergänzt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10807 | 07.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10868 | 12.11.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/11429 | 17.12.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
16/11433 | 17.12.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):