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Kraftfahrzeugsteuerzuständigkeitsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Bündelung von Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz durch die Hauptzollämter)

In der Fassung vom 30.1.2014.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 600-1-6

Hier ist die Kraftfahrzeugsteuerzuständigkeitsverordnung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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