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Kontrollgerätbegleitgesetz

(Langtitel: Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk-und Ruhezeiten)

Vom 15.5.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 24 vom 19.5.2004.

Hier ist das Kontrollgerätbegleitgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2538)

A. Ziel

Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur besseren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 2135/98). Es soll mehr Effizienz bei den Kontrollen, Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden.

B. Lösung

Das vorgelegte Gesetz ist Voraussetzung für die erforderlichen Einzelregelungen zur Einführung des Systems in der Fahrpersonal-Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Kontrollrichtlinien-Verordnung. Sie werden nach Klärung noch offener Fragen, insbesondere auf EG-Ebene, im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2538 18.2.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2675 10.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
15/2680 10.3.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze