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Konzernabschlussüberleitungsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding- Gruppen bei Verwendung von Konzernabschlüssen und Zwischenabschlüssen auf Konzernebene)

In der Fassung vom 12.2.2007, zuletzt geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Konzernabschlussüberleitungsverordnung vom 22.7.2009.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Handels- und Gesellschaftsrecht      FNA Nr. 7610-2-34

Hier ist die Konzernabschlussüberleitungsverordnung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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