Konzernabschlussüberleitungsverordnung
(Langtitel: Verordnung über die Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding- Gruppen bei Verwendung von Konzernabschlüssen und Zwischenabschlüssen auf Konzernebene)
In der Fassung vom 12.2.2007, zuletzt geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Konzernabschlussüberleitungsverordnung vom 22.7.2009.
Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Handels- und Gesellschaftsrecht
FNA Nr. 7610-2-34
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