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Kindergelddaten-Abrufverordnung

(Langtitel: Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes)

Vom 24.4.2018, verkündet in BGBl I Jahrgang 2018 Nr. 15 vom 30.4.2018.

Hier ist die Kindergelddaten-Abrufverordnung im WWW zu finden:

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