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Kinder-Berücksichtigungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung)

Vom 15.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 69 vom 20.12.2004.

Hier ist das Kinder-Berücksichtigungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3671)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt.

B. Lösung

Das Gesetz sieht folgende Maßnahme vor: Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch Einführung eines Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3671 3.9.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3837 29.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/4176 10.11.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4287 26.11.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4289 26.11.2004 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze