Hier ist das Kinder-Berücksichtigungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3671)
AnzeigeA. Ziel
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt.
B. Lösung
Das Gesetz sieht folgende Maßnahme vor: Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch Einführung eines Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3671 | 3.9.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/3837 | 29.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |
15/4176 | 10.11.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/4287 | 26.11.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/4289 | 26.11.2004 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):