(Langtitel: Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Vom 20.9.2013, verkündet in BGBl I Jahrgang 2013 Nr. 59 vom 8.10.2013.