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Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen)

Vom 8.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 57 vom 15.12.2008.

Hier ist das Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10122)

A. Ziel

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABl. EU Nr. L 343 S. 1) besteht ab dem 31. Dezember 2008 in der Europäischen Union ein Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen und von Produkten, die solche Felle enthalten. Dieses Gesetz regelt die Durchführung dieser EG-Verordnung. Es enthält insbesondere die Regelungen zum Vollzug und zu den Ordnungswidrigkeiten.

B. Lösung

Schaffung von Vollzugs- und Kontrollregelungen. Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10122 13.08.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10598 15.10.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze