Hier ist das Jugendschutzgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9013)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag über die Erfahrungen und Entwicklungen bei den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1191 vom 18. Juni 1999) dargelegt, dass bei dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Auch die Länder sehen die Notwendigkeit einer Neuregelung der rechtlichen Vorschriften für den Jugendschutz in den neuen Medien. Des Weiteren müssen die medienrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) den technischen Entwicklungen angepasst werden, insbesondere muss die Verpflichtung zur Alterskennzeichnung von Computerspielen gesetzlich geregelt werden.
B. Lösung
Ziel des Gesetzes ist die umfassende Neuregelung des Jugendmedienschutzes unter Zusammenfassung der medienrechtlichen Bestimmungen des JÖSchG mit den Regelungen des GjS. Dabei werden die Erfahrungen berücksichtigt, die mit den durch das IuKDG (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz) und dem Mediendienste-Staatsvertrag geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten gemacht worden sind, und Probleme, die sich bei der Anwendung für die Wahrung des Jugendschutzes gezeigt haben, gelöst.
Darüber hinaus werden die Gefährdungstatbestände des JÖSchG den technischen Entwicklungen angepasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9013 | 13.5.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9410 | 12.6.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):