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Investitionszulagengesetz 2007

Vom 15.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 34 vom 20.7.2006.

Hier ist das Investitionszulagengesetz 2007 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1409)

A. Ziel

Das Investitionszulagengesetz 2005 läuft zum Ende des Jahres 2006 aus. Die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage ist weiterhin geboten. Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 2005 unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen der Europäischen Kommission an Beihilferegelungen sowie unter Berücksichtigung der neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 bis 2013 und der im Entwurf vorliegenden Verordnung (EG) der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten (Freistellungsverordnung).

B. Lösung

Förderung von Erstinvestitionen, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern gehören:

* erhöhte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission,

* höhere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Randgebiet des Fördergebiets.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1409 09.05.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/1539 18.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
16/1543 18.05.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze