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Investitionsvorrangzuständigkeitsübertragungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Investitionsvorranggesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin)

Vom 1.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 48 vom 7.11.2000.

Hier ist die Investitionsvorrangzuständigkeitsübertragungsverordnung im WWW zu finden:

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze