Hier ist das Informationsweiterverwendungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2453)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem IWG soll die Richtlinie 2003/98/EG vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 1:1 umgesetzt werden.
B. Lösung
Für die wirtschaftliche Entwicklung neuer Dienste in der Informationsgesellschaft spielen die bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eine wichtige Rolle. Ziel die Richtlinie 2003/98/EG, die mit dem vorliegenden IWG umgesetzt wird, ist es daher, durch mehr Transparenz und fairen Wettbewerb die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen zu erleichtern. In den Fällen, in denen öffentliche Stellen ihre Informationen zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen, soll dies in nichtdiskriminierender Weise, zeitnah, ohne überhöhte Entgelte und möglichst nicht exklusiv erfolgen. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie Transparenzvorgaben für öffentliche Stellen und zwar unabhängig davon, welcher Handlungsform sie sich bedienen und wie sie organisiert sind. Insbesondere Unternehmen sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, das Potential dieser Informationen etwa für elektronische Mehrwertdienste auszuschöpfen, um so zu Wirtschaftswachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen beizutragen.
Die in Deutschland bestehenden Regelungen decken den Regelungsgehalt der Richtlinie 2003/98/EG nicht vollständig ab. Sie ist daher mit dem vorliegenden Gesetz umzusetzen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2453 | 25.08.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3003 | 18.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |