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Indexdatenübermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister)

Vom 12.7.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 47 vom 19.7.2017.

Hier ist die Indexdatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden:

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