(Langtitel: Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Hypothekenbanken)
Vom 19.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 64 vom 24.12.2003.
Hier ist die Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung im WWW zu finden: