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Holzhandels-Sicherungs-Gesetz

(Langtitel: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz)

Vom 11.7.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 35 vom 14.7.2011.

Hier ist das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5261)

A. Ziel

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz dient der Regelung der notwendigen Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft sowie der zur Durchführung dieser Verordnung von Rat und Europäischer Kommission erlassenen Durchführungsbestimmungen.

B. Lösung

Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Geregelt werden insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse einer zuständigen Behörde wie fachliche Überprüfung der FLEGT-Genehmigungen (FLEGT: Forest Law Enforcement, Governance and Trade), Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen gültiges EU-Recht besteht. Als zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgesehen.

Weiterhin werden die Mitwirkung der Zollbehörden bei Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/5261 23.03.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5498 13.04.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze