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Haushaltsbegleitgesetz 2006

Vom 29.6.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 30 vom 30.6.2006.

Hier ist das Haushaltsbegleitgesetz 2006 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/752)

A. Ziel

Die öffentlichen Haushalte befinden sich derzeit in einer außerordentlich ernsten Lage. Die laufenden Ausgaben übersteigen die regelmäßig fließenden Einnahmen dramatisch. Für den Bundeshaushalt ergibt sich aus dieser Situation ein erheblicher struktureller Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes mit einem Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen, einer Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer entschlossenen Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie strukturellen Reformen sichern. Dabei wird die Konsolidierung des Haushalts im Wesentlichen durch das vorliegende Haushaltsbegleitgesetz sichergestellt, das parallel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht wird.

B. Lösung

· Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes. Die jährliche Sonderzahlung des Bundes für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert; für die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre wird die jährliche Sonderzahlung abgeschafft. · Stufenweise Kürzung bzw. Abschaffung der Bankzulage bei der Deutschen Bundesbank. · Der allgemeine Umsatzsteuersatz und der Regelsatz der Versicherungssteuer werden zum 1. Januar 2007 von 16 % auf 19 % angehoben. · Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 % gesenkt. Diese Absenkung wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes unterstützt. Zu diesem Zweck wird die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern so geändert, dass dem Bund der entsprechende Anteil des Aufkommens als Vorab zur Verfügung gestellt wird.

· Der bisherige Defizitzuschuss des Bundes zur Bundesagentur für Arbeit entfällt zukünftig; ein etwaiger vorübergehender Unterstützungsbedarf wird künftig im Wege - auch überjähriger - Darlehen gewährleistet. · Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde begrenzt. · Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. · Der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wird im Jahr 2006 um 170 Mio. Euro und ab dem Jahr 2007 um 340 Mio. Euro vermindert. · Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden herabgesetzt. · Die pauschalen Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung werden 2007 auf 1,5 Mrd. Euro abgesenkt und laufen danach aus. · Der schrittweise Übergang der der knappschaftlichen Rentenversicherung zu erstattenden Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung vom Bund auf die knappschaftliche Krankenversicherung wird beschleunigt. · Die den Ländern aufgrund des Regionalisierungsgesetzes zustehenden Mittel werden entdynamisiert und neu festgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/752 17.03.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1369 03.05.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/1476 12.05.2006 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 17. März bis 11. Mai 2006)
16/1525 17.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses
16/1537 17.05.2006 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze