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Haushaltsbegleitgesetz 2004

Vom 29.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 68 vom 31.12.2003.

Hier ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1502)

A. Ziel

Die mit der Agenda 2010 eingeleiteten strukturellen Reformen werden in Verbindung mit einer weiteren strukturellen Konsolidierung der Staatsfinanzen und dem Vorziehen der Steuerreform dazu beitragen, die seit fast 3 Jahren anhaltende Phase der konjunkturellen Stagnation in Deutschland und die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu überwinden.

Gegenstand dieses Gesetzentwurfs sind vor allem die Umsetzung wesentlicher Elemente des von der Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossenen Haushaltstabilisierungskonzeptes 2004 sowie das Vorziehen der dritten Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004. Ziel der Konsolidierungsmaßnahmen ist vor allem eine nachhaltige Begrenzung der konsumtiven Staatsausgaben und ein verstärkter Subventionsabbau. Das Vorziehen der Steuerreform wird zu einer Stärkung des privaten Konsums und der Investitionen und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen.

B. Lösung

G Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. Euro.

G Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004; statt dessen wird ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt, für das der Bund 25 % seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall der Eigenheimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.

G Absenkung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; für Entfernungen bis zu 20 Kilometer beträgt die Entfernungspauschale zukünftig 0,00 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,40 Euro. G Wegfall der Halbjahresregelung bei Absetzungen für Abnutzungen (AfA). G Endgültige Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags ­ entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe ­ bereits ab 2004.

G Maßnahmen, die zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens beitragen. G Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff.

G Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. Euro.

G Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 4,17 v. H. der jährlichen Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes (dies entspricht 50 v. H. eines Monatsbezuges); Streichung des Urlaubsgeldes und Rückführung des Weihnachtsgeldes auf 5 v. H. der Jahresbezüge bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes (dies entspricht 60 v. H. eines Monatsbezuges). G Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während der ersten 6 Monate.

G Reduzierung der Defizithaftung des Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der Krankenversicherung der Landwirte für Altenteiler.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1502 8.9.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1639 1.10.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/1750 15.10.2003 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
15/1751 16.10.2003 Bericht des Haushaltsausschusses
15/1992 11.11.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/2261 16.12.2003 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze