Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung
(Langtitel: Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)
Vom 8.1.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 3 vom 11.1.2002.
Hier ist die Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung im WWW zu finden: