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Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften

Vom 1.9.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 42 vom 13.9.2000.

Hier ist das Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2959)

A. Ziel

Die Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. EG Nr. L 290 S. 18) ist nach ihrem Artikel 3 Abs. 1 bis zum Ablauf des 23. April 2000 in deutsches Recht umzusetzen. Sie sieht vor, dass vergleichende Werbung unter bestimmten, in der Richtlinie im Einzelnen festgelegten Bedingungen zulässig ist. Bislang ist die vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Sie wurde jedoch vor der Verabschiedung der Richtlinie von der Rechtsprechung in den meisten Fällen als wettbewerbswidrig angesehen.

B. Lösung

Die Richtlinie soll durch Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden. Außerdem sollen Empfehlungen der "Arbeitsgruppe Überprüfung des Wettbewerbsrechts" durch weitere Änderungen des UWG vollzogen werden. Die Liberalisierung der vergleichenden Werbung macht im Übrigen eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes erforderlich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2959 20.3.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3433 18.5.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/3418 19.5.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze