Hier ist das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3972)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ehebezogene gesetzliche Regelungen im Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspartnerschaften zu übertragen.
B. Lösung
Der Entwurf sieht eine vollständige Gleichstellung insbesondere durch folgende Maßnahmen vor:
* Im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezogenen Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartnerschaften erstreckt.
* Im Bundesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen.
* Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3972 | 30.11.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/6359 | 29.06.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):