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Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften

Vom 14.11.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 58 vom 24.11.2011.

Hier ist das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3972)

A. Ziel

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ehebezogene gesetzliche Regelungen im Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspartnerschaften zu übertragen.

B. Lösung

Der Entwurf sieht eine vollständige Gleichstellung insbesondere durch folgende Maßnahmen vor:

* Im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezogenen Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartnerschaften erstreckt.

* Im Bundesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen.

* Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3972 30.11.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/6359 29.06.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze