Durch das Gesetz wird es den Staatsanwaltschaften gestattet, online auf DatenbestÄnde des INPOL-Systems der Polizei zuzugreifen. Ebenso erhalten Polizei und Strafgerichte auf Daten aus dem zentralen staatsanwaltliche Verfahrensregister Zugriff.
Hier ist das Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften im WWW zu finden:
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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):