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Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften

Vom 10.9.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 49 vom 21.9.2004.

Durch das Gesetz wird es den Staatsanwaltschaften gestattet, online auf DatenbestÄnde des INPOL-Systems der Polizei zuzugreifen. Ebenso erhalten Polizei und Strafgerichte auf Daten aus dem zentralen staatsanwaltliche Verfahrensregister Zugriff.


Hier ist das Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze