Hier ist das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3632)
AnzeigeA. Ziel
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2009 (2 BvR 758/07) entschieden, dass die Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 45a Absatz 2 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren verfassungswidrig ist.
Die Kürzung des Ausgleichsbetrags wurde durch Artikel 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) eingefügt. Die Kürzung basierte auf den in der sogenannten Koch-Steinbrück- Liste enthaltenen Vorschlägen zum Subventionsabbau (Bundesratsdrucksache 937/03 vom 19. Dezember 2003), die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht formell verfassungsmäßig in das Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 eingeführt worden war und daher nicht Gegenstand des hierzu einberufenen Vermittlungsausschussverfahrens hätte werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 30. Juni 2011 Zeit zur Heilung gegeben.
Der formelle Verfassungsfehler betrifft über den entschiedenen Fall hinaus alle Normen, die durch die sogenannten Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 eingeführt wurden und seit der Verabschiedung des HBeglG 2004 bis heute nicht nochmals auf Grund von Neuregelung, Abschaffung oder Bestätigung Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens waren.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die steuerlichen und einige verkehrsrechtliche Regelungen, die durch die sogenannte Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren des HBeglG 2004 eingeführt wurden und seit der Verabschiedung des HBeglG 2004 bis heute unverändert geblieben sind, durch eine inhaltsgleiche Neufassung bestätigt. Durch eine formell verfassungsgemäße Bestätigung dieser Normen durch den Gesetzgeber wird insoweit Rechtssicherheit gewährleistet.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3632 | 08.11.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/3984 | 30.11.2010 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
17/4292 | 20.12.2010 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 3. bis 16. Dezember 2010) |
17/4597 | 28.01.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):