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Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung

Vom 20.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 69 vom 27.12.2011.

Hier ist das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7631)

A. Ziel

Die jährliche Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld) für Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten ist ­ ausgehend von den kompletten Bezügen für einen Monat (13. Monatsgehalt) ­ seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden. In den Jahren 2004 und 2005 belief sich die Sonderzahlung auf 5 Prozent der jährlichen Bezüge. Dies entsprach 60 Prozent der monatlichen Bezüge. Dieser Betrag wurde im Jahre 2006, befristet auf fünf Jahre, um die Hälfte reduziert. Die im Jahre 2010 verlängerte Kürzung soll zum 1. Januar 2012 nach insgesamt sechs Jahren auslaufen, so dass das 2004 geltende Niveau wieder erreicht wird.

B. Lösung

Entsprechend der im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 erfolgten Umstellung, mit der die früher als Einmalzahlung gewährte Sonderzahlung seit Juli 2009 als Teil der monatlichen Bezüge gezahlt wird, wird zum

1. Januar 2012 der seit 2006 nicht gewährte Anteil der Sonderzahlung in die Gehaltstabellen des Bundesbesoldungsgesetzes eingearbeitet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7631 08.11.2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/8007 30.11.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
17/8011 30.11.2011 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze