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Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/411)
AnzeigeA. Ziel
Die Wahlen und Berufungen der ehrenamtlichen Richter erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand. Zur künftigen Vereinfachung des Verfahrens sollen die maßgebenden Vorschriften vereinheitlicht und aktualisiert werden. Betroffen sind vor allem die Regelungen über die Amtsperioden für ehrenamtliche Richter, das Vorschlagsverfahren sowie die Vorschlagslisten. Ferner sollen die Voraussetzungen für das Amt der ehrenamtlichen Richter gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden.
B. Lösung
Der Entwurf sieht in den verschiedenen Gerichtszweigen einheitliche Amtsperioden von fünf Jahren vor. Dadurch wird ein Gleichlauf in allen Bereichen ermöglicht und die Häufigkeit der Wahlverfahren herabgesetzt. Die Zahl der vorzuschlagenden Kandidaten wird einheitlich auf das Eineinhalbfache der zu berufenden ehrenamtlichen Richter festgesetzt. Die Anforderung, wonach eine Person mindestens ein Jahr in der Gemeinde gewohnt haben muss, um ernannt werden zu können, soll entfallen und allein durch den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde ersetzt werden. Der Entwurf enthält ferner ein Benachteiligungsverbot und ändert die Abstimmungsmodalitäten bei den Wahlverfahren und die Zusammensetzung der Wahlausschüsse.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/411 | 5.2.2003 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/4016 | 25.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):