Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/626)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz soll das Verfahren vor den Arbeitsgerichten beschleunigt werden. Angesichts der seit 1990 außerordentlich gestiegenen Geschäftsbelastung, die in den Bundesländern durch Stellenmehrungen nicht oder allenfalls zu einem geringen Teil aufgefangen werden konnte, besteht dringender Handlungsbedarf, durch Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes das arbeitsgerichtliche Verfahren zu beschleunigen. Die Dauer vieler Rechtsstreitigkeiten hat sich dermaßen verlängert, daß der für das arbeitsgerichtliche Verfahren in besonderem Maße geltende Beschleunigungsgrundsatz trotz Nutzung aller zur Zeit möglichen Rationalisierungsmaßnahmen (wie etwa Einführung von EDV und Effizienzsteigerung durch Verbesserung der gerichtsinternen Organisation) nicht mehr im gebotenen Umfang eingehalten werden kann. Deswegen muß sichergestellt werden, daß im Interesse der Funktionsfähigkeit des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes für die Rechtsuchenden alle sachdienlichen und sozialpolitisch vertretbaren Vereinfachungs- und Beschleunigungsreserven ausgeschöpft werden. Im übrigen geht auch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. März 1995 davon aus, daß gerichtliche Verfahren
* und damit auch das Verfahren vor den Arbeitsgerichten beschleunigt werden müssen.
B. Lösung
Das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte durch vertretbare Verfahrensvereinfachungen sicherzustellen, wird erreicht durch:
* Ausbau des Güteverfahrens
* Straffung des Verfahrens durch Ausbau der Rechte des Vorsitzenden zur Vorbereitung der Kammerverhandlung
* Anhebung der Berufungssumme
* Straffung des Beschlußverfahrens
* Schriftformerfordernis für die Beendigungs- und Änderungskündigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
* schnellere Entscheidung über die nachträgliche Zulassung verspätet erhobener Kündigungsschutzklagen
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/626 | 23.3.1999 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
14/2490 | 12.1.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):