Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7248)
AnzeigeA. Ziel
Durch dieses Gesetz wird die Konjunkturbefragung der Handwerksunternehmen abgeschafft, weitere statistische Vorschriften des Bundesrechts werden dem EG-Recht angepasst und konsolidiert.
Außerdem sind durch Änderungen im Recht der Europäischen Gemeinschaften, durch Änderungen von deutschen Gesetzen über Bundesstatistiken, durch die deutsche Rechtsprechung sowie durch Veränderungen im Begriffssystem der Statistik mehrere Änderungen in Bundesgesetzen nötig geworden, die überwiegend redaktioneller, d. h. nicht materieller Art sind.
B. Lösung
Nach geltendem Recht werden bei 41 000 Handwerksunternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, mittels Befragung vierteljährliche Konjunkturerhebungen durchgeführt. Wie Eignungstests auf Grundlage des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes ergeben haben, ist es möglich, die Befragungen ohne wesentlichen Informationsverlust durch die Auswertung von Verwaltungsdaten zu ersetzen. Das Mantelgesetz enthält im Einzelnen folgende Gesetzesänderungen:
Handwerkstatistikgesetz und Verwaltungsdatenverwendungsgesetz: Die im Handwerkstatistikgesetz vorgesehenen Befragungen werden durch die Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzt.
Umweltstatistikgesetz und Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe: Auf Grund von EG-Recht werden für den Wirtschaftsbereich "Abwasser- und Abfallentsorgung" zusätzliche Vorschriften für jährliche Strukturerhebungen festgelegt; die Vorschriften beider Gesetze werden konsolidiert.
Dienstleistungsstatistikgesetz und Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz: Ebenfalls nach EG-Recht werden die Berichtskreise im Dienstleistungsbereich erweitert, um der gewachsenen Bedeutung der Dienstleistungswirtschaft Rechnung zu tragen.
Handelsstatistikgesetz, Beherbergungsstatistikgesetz, Umweltauditgesetz und Gewerbeordnung: Redaktionelle Änderungen infolge der neuen EG- Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Verdienststatistikgesetz: Die durch EG-Recht vorgegebenen Berichtskreise werden klarer definiert, nachdem Probleme in der Praxis aufgetreten sind.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7248 | 21.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7732 | 15.01.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):