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Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Vom 3.5.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 26 vom 9.5.2005.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3168)

A. Ziel

Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen vom August 2002, haben deutlich gemacht, dass dem vorbeugenden Hochwasserschutz bisher nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das Problembewusstsein der zuständigen Behörden, der Planungsträger und der Öffentlichkeit soll geschärft werden und der Hochwasserschutz bei ihren Entscheidungen verstärkt Berücksichtigung finden. Dadurch sollen die bestehenden Vollzugs- und Regelungsdefizite abgebaut werden.

B. Lösung

In den einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Gesetzes über den deutschen Wetterdienst werden die Vorgaben für den vorbeugenden Hochwasserschutz erstmals verankert oder konkreter und verbindlicher geregelt, auch um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3168 21.5.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3214 26.5.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/3455 30.6.2004 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/3510 1.7.2004 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/3871 30.9.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/5121 16.3.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze