Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3168)
AnzeigeA. Ziel
Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen vom August 2002, haben deutlich gemacht, dass dem vorbeugenden Hochwasserschutz bisher nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das Problembewusstsein der zuständigen Behörden, der Planungsträger und der Öffentlichkeit soll geschärft werden und der Hochwasserschutz bei ihren Entscheidungen verstärkt Berücksichtigung finden. Dadurch sollen die bestehenden Vollzugs- und Regelungsdefizite abgebaut werden.
B. Lösung
In den einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Gesetzes über den deutschen Wetterdienst werden die Vorgaben für den vorbeugenden Hochwasserschutz erstmals verankert oder konkreter und verbindlicher geregelt, auch um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/3168 | 21.5.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3214 | 26.5.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
15/3455 | 30.6.2004 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/3510 | 1.7.2004 | Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/3871 | 30.9.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/5121 | 16.3.2005 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):